Fragen & Antworten

Fragen zur Taufe

An wen muss ich mich wenden, wenn ich mein Kind/wenn ich mich taufen lassen will?

Sie wenden sich besten gleich an Pfarrer Christian Schwark (Tel.: 0271 371010) und sprechen mit ihm den Termin der Taufe ab. Grundsätzlich finden alle 2-3 Monate Taufgottesdienste statt. Vor der Taufe findet ein Taufgespräch statt, zu dem auch die Paten herzlich eingeladen sind.
 
Was bedeutet die Taufe?
Die Taufe ist in erster Linie die Zusage der Liebe und des Segens Gottes. So wie eine Ehe aber erst geschlossen wird, wenn beide Partner ja zueinander sagen, so wird auch die Taufe sozusagen erst „vollständig“, wenn der Getaufte an Jesus Christus glaubt. Darum versprechen Eltern und Paten bei der Taufe eines Kindes, das Kind im christlichen Glauben zu erziehen. Mit der Taufe wird der Täufling außerdem offizielles Mitglied der Gemeinde.


Muss die Taufe im Gemeindegottesdienst stattfinden?

Ja, denn die Taufe soll in die Gemeinde hineinführen und die Gemeinde betet für die Täuflinge.
 
Können wir eine Taufkerze mitbringen?

Das ist möglich. Die Kerze soll an den Tauftag erinnern. Auf ihr kann der Taufspruch, der Tauftag und der Name stehen.
 
Wer sucht den Taufspruch aus?

Es ist eine gute Gewohnheit, wenn der Spruch von den Eltern und Paten ausgesucht wird. Am besten Sie schauen selbst in ihrer Bibel. Sie können auch unter www.taufspruch.de suchen.


Kann das Kind getauft werden, wenn ein Elternteil keiner Kirche angehört?

Das ist kein Problem. Derjenige, der keiner Kirche angehört, kann aber das Taufversprechen nicht geben, weil dieses die Erziehung in eine Gemeinde hinein beinhaltet.
 
Kann mein Kind zum Konfirmandenunterricht gehen, ohne getauft zu sein?

Ja. Ihr Kind nimmt am Konfirmandenunterricht teil und wird dann meist im Zusammenhang mit der Konfirmation getauft.
 
Muss ich mich wiedertaufen lassen, wenn ich die Konfession wechsle oder wieder eintrete?

Nein. Die Taufe ist einmalig und wird auch beim Übertritt in eine andere Konfession oder beim Wiedereintritt in die ev. Kirche nicht wiederholt.

Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?

Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Der Taufe geht als Taufunterricht in der Regel ein Glaubenskurs voraus. Sie können so den christlichen Glauben näher kennen lernen.
 
Dürfen wir während des Gottesdienstes fotografieren oder filmen?

In unserer Gemeinde bitten wir darum, während des Gottesdienstes nicht mit Blitz zu fotografieren. Es besteht aber die Möglichkeit, nach dem Gottesdienst in aller Ruhe am Taufbecken zu fotografieren.
 
Was kostet die Taufe?

Grundsätzlich ist die Taufe für Kirchenmitglieder und ihre Kinder kostenlos.
 
Wer kann Pate oder Patin werden?

Paten müssen Mitglied einer christlichen Kirche oder Gemeinschaft sein. Daneben können auch andere Mitglieder christlicher Kirchen Pate werden. Evangelische Paten müssen konfirmiert sein. Paten, die nicht Mitglied der Ev. Kirchengemeinde Trupbach-Seelbach sind, benötigen einen Patenschein, den sie bei ihrer Heimatgemeinde erhalten.
 
Kann ich eine Patenschaft rückgängig machen?

Das ist nicht möglich, weil das Patenamt mit einem bindenden Versprechen vor Gott verbunden ist.
 
Wann endet das Patenamt?

In der evangelischen Kirche formal nach der Konfirmation. Meist bleibt aber darüber hinaus eine besondere freundschaftliche Beziehung bestehen.
 
Gibt es eine ökumenische Taufe?

Nein. Da die Taufe zugleich die Aufnahme in eine konkrete Gemeinschaft ist, erfolgt sie immer innerhalb einer Konfession.

Fragen zur Konfirmation

Wann kann mein Kind zum Konfirmandenunterricht angemeldet werden?

Der Konfirmandenunterricht beginnt normalerweise wenn die Kinder bzw. Jugendlichen 12 Jahre alt werden und/oder in die 7. Klasse kommen. Nach den Sommerferien findet ein Informationsabend im Gemeindezentrum statt. Der Termin steht im Gemeindebrief. Diejenigen, die in unserer Liste stehen, laden wir einige Wochen schriftlich dazu ein.

Wir sind nicht Mitglied der Kirche. Kann unser Kind konfirmiert werden?
Ja, die Konfirmation ist möglich. Es ist die Entscheidung Ihres Kindes, zum Konfirmandenunterricht zu gehen und sich konfirmieren zu lassen. Wir freuen uns, wenn Sie als Eltern Ihrem Kind das ermöglichen.

Wie läuft der Konfirmandenunterricht ab?

Der Konfirmandenunterricht dauert eineinhalb Jahre. Er beginnt jeweils nach den Herbstferien und endet mit der Konfirmation im Mai des übernächsten Jahres. Der erste Teil ist das „Lernjahr“, in dem die Grundlagen des christlichen Glaubens vermittelt werden. In diesem Teil findet der Unterricht wöchentlich am Dienstagnachmittag statt. Das zweite Jahr ist das „Erfahrunsgjahr“, in dem die Jugendlichen die Gemeinde und verschiedene christliche Projekte kennen lernen. Es gibt dann eine Freizeit, verschiedene Ausflüge (z.B. zum Evangeliums-Rundfunk in Wetzlar) und zahlreiche Begegnungsmöglichkeiten (z.B. Hausunterricht; Praktikum). Die meisten Termine sind im zweiten Jahr am Freitagnachmittag.

Mein Kind ist nicht getauft. Kann es konfirmiert werden?

Ihr Kind kann am Konfirmandenunterricht teilnehmen. Es wird in der Regel im Konfirmationsgottesdienst getauft. Die Taufe und die Konfirmation, die Bestätigung der Taufe, fallen dann zusammen.


Welche Rechte erhält man durch die Konfirmation?

Mit der Konfirmation wird u. a. das Recht zugesprochen, in allen evangelischen Gemeinden am Abendmahl teilzunehmen, Pate zu werden und als Erwachsener an kirchlichen Wahlen teilzunehmen oder in kirchliche Ehrenämter gewählt zu werden. Wenn jemand als Erwachsener getauft wird, so kommt der Taufunterricht dem Konfirmandenunterricht gleich.


Was soll mein Kind bei der Konfirmation anziehen?

Die Kleidung sollte den festlichen Charakter des Tages unterstreichen. In unserer Gemeinde gibt es aber keine „Kleiderordnung“.


Kann ich mich als Erwachsener konfirmieren lassen?

Für die Konfirmation gibt es keine Altersbegrenzung. Voraussetzung ist, dass Sie getauft sind. Zur Vorbereitung auf die Konfirmation, in der Sie im Gottesdienst den christlichen Glauben öffentlich bekennen, nehmen Sie an einem Glaubenskurs teil.

Fragen zur Trauung

An wen muss ich mich wenden, wenn ich kirchlich heiraten will?

Sie wenden sich am besten gleich an Pfarrer Christian Schwark
(Tel.: 0271 371010) und sprechen mit ihm den Termin der Trauung ab. In der Karwoche und an einigen Festtagen sind keine Trauungen möglich.

 

Gibt es eine ökumenische Trauung?

Im Prinzip nicht. Wenn ein Partner evangelisch, der/die andere katholisch ist, kann aber eine evangelische Trauung mit Beteiligung eines katholischen Pfarrers oder eine katholische Trauung mit Beteiligung eines evangelischen Pfarrers gefeiert werden. Der Pfarrer der beteiligten Konfession trägt dabei in Trupbach-Seelbach keine Amtstracht.
 
Dürfen wir während des Gottesdienstes fotografieren oder filmen?

In unserer Gemeinde bitten wir darum, während des Traugottesdienstes nicht mit Blitz zu fotografieren. Während des Einzugs und Auszugs und nach der Trauung gibt es aber reichlich Gelegenheit zum Fotografieren. Filmen ist nach Absprache möglich.
 
Ist es möglich, die Kirche besonders zu schmücken?

Sie können gerne besonderen Schmuck mitbringen. Bitte setzen Sie sich mit der Hausmeisterin Katja Groos in Verbindung  (0151/54 83 37 39, erreichbar Mo-Fr von 9.00-12.00 Uhr).

 

Was kostet die Trauung?

Der Traugottesdienst ist für die Kirchenmitglieder am Ort kostenlos. Da wir keinen angestellten Organisten haben, bitten wir Sie aber, selbst einen Organisten/Klavierspieler mitzubringen oder für den Organisten 30,- EUR zu bezahlen.  

Einer von uns oder wir beide waren schon einmal verheiratet. Ist eine kirchliche Trauung dann möglich?

Darüber wird im Einzelfall entschieden. Wenn eine kirchliche Trauung durchgeführt wird, sollten beide Partner bewusste Christen sein und in der Gemeinde mitleben.
 
Wir sind beide nicht in der Kirche. Können wir uns kirchlich trauen lassen?

Nein, das ist nicht möglich.

 

Einer von uns ist nicht Mitglied einer Kirche. Kann es dann eine kirchliche Trauung geben?

Eine kirchliche Trauung ist in unserer Gemeinde nur möglich, wenn beide Ehepartner Mitglied einer christlichen Kirche oder Gemeinschaft sind.
 
Kann man einen Gottesdienst anlässlich eines Ehejubiläums feiern?

Ja, es gibt kirchliche Formen, um ein solches Fest zu feiern.

 

Können wir uns als gleichgeschlechtliches Paar kirchlich trauen lassen?

Dies ist nach biblischem Verständnis nicht möglich.

Fragen zur Bestattung

Wer entscheidet, wie ein verstorbener Angehöriger bestattet wird?

Oft äußern Menschen Wünsche hinsichtlich ihrer Beerdigung. Diese Wünsche sollten nach Möglichkeit auch respektiert werden. Wenn die Bestattungsform im Testament erwähnt ist, müssen Sie sich als Angehörige daran halten. Wenn keine Wünsche geäußert wurden, entscheiden die nächsten Verwandten.
 
Kann jemand, der nicht in der Kirche war, kirchlich beerdigt werden?

Wer aus der Kirche austritt, erklärt damit auch, dass er auf eine kirchliche Trauerfeier verzichtet. Diesen Wunsch gilt es zu respektieren. Statt des Pfarrers kann ein Redner eine Trauerfeier durchführen. Wenn Sie als Angehörige Trost suchen, können Sie sich selbstverständlich trotzdem an uns wenden. Ungetaufte Kinder können auf Wunsch der Eltern kirchlich bestattet werden.
 
Gibt es eine ökumenische Bestattung?

Nein. Eine Bestattung erfolgt in der Regel in der eigenen Konfession, kann aber auch mit einem Vertreter einer anderen christlichen Kirche bzw. Konfession durchgeführt werden.
 
Kann jemand, der Selbsttötung begangen hat, kirchlich bestattet werden?

Ja, eine Selbsttötung ist kein Hinderungsgrund mehr für eine kirchliche Bestattung.

Fragen zum Eintritt bzw. Wiedereintritt

An wen muss ich mich wenden, wenn ich (wieder) in die evangelische Kirche eintreten will?

Grundsätzlich können Sie von jedem landeskirchlichen Pfarrer (wieder) in die Kirche aufgenommen werden. Im Kirchenladen in der Siegener Oberstadt gibt es auch eine Kircheneintrittsstelle (Kölner Str. 8). In der Regel ist es sinnvoll, das Gespräch vor Ort zu suchen. Pfr. Christian Schwark freut sich auf Ihren Anruf (Tel.: 0271 371010).
 
Werde ich noch einmal getauft?

Die Taufe ist einmalig. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen christlichen Kirche bzw. Gemeinschaft angehört haben.
 
Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?

Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Der Taufe geht in der Regel eine Reihe von Gesprächen oder ein geeigneter Kurs zur Unterweisung (z.B. ein sog. ‚Glaubenskurs‘) voraus. Sie können so den christlichen Glauben näher kennen lernen.
 
Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?

Abgesehen von persönlichen Glaubenserfahrungen, die wichtiger sind als alle äußeren Dinge,  unterstützen Sie die kirchliche Arbeit durch Ihre Mitgliedschaft. Viele Angebote kommen evtl. auch Ihnen zugute (z.B. Kinder- und Jugendarbeit, Bildung, Diakonie, Krankenhäuser). Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, wie z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis) und an weiteren Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Außerdem haben Sie dann das Recht, an den alle vier Jahre stattfindenden Wahlen zum Leitungsgremium (Presbyterium) teilzunehmen.
 
Welche Unterlagen werden benötigt?

Sofern Sie dem Pfarrer oder der Pfarrerin nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.
 
Was kostet mich der Eintritt?

Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.
 
Was kostet mich die Mitgliedschaft? Ist sie wirklich so teuer?

Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel müssen 9 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Dies gilt ab einem Bruttoeinkommen von 866,99 € für Ledige, 1625,99 € für Verheiratete und 2195,99 € für Verheiratete mit einem Kind. Wer 2.500 € brutto im Monat verdient, zahlt etwas mehr als 16 € Kirchensteuer monatlich. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem (Wieder-)eintritt eintragen.
 
Was hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun?

Der Staat zieht die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein eigenes kirchliches System wäre erheblich teurer.

Hinweise zu den Besuchen des Pfarrers

Geburtstagsbesuche:

Wir möchten Sie nicht unangemeldet besuchen. Darum ruft der Pfarrer bzw. eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter Sie zum Geburtstag an (wenn sie eine Telefonnummer herausfinden und Sie erreichen können). Wenn Sie möchten, können Sie dann zu einem Besuch einladen - oder bereits vorher Kontakt auf- nehmen. Auch sonst können Sie sich gerne melden, wenn Sie einen Besuch wünschen, beim Pfarrer (0271/371010), bei den Presbytern oder bei einem Mit- arbeiter. Aber natürlich können wir auch am Telefon miteinander reden und miteinander beten.

 

Besuche zu Goldenen Hochzeiten und anderen Anlässen:

Haben Sie einen „besonderen“ Tag als Ehepaar oder als Familie? Pfarrer Christian Schwark besucht Sie gerne zu diesem Anlass. Da wir die Termine nicht kennen, geben Sie uns bitte Bescheid. Auch zu sonstigen Gelegenheiten besucht Sie unser Pfarrer gerne. Ein Anruf genügt (Tel.: 371010).

Hinweise zu den Geburtstagen im Gemeindebrief

Informationen dazu gibt es auf unserer Seite "Gemeindebrief"

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